Umstellung auf QR-Rechnung

Countdown: 2 Monate bis QR-Rechnung

Sie haben gewiss schon einiges über die QR-Rechnung gehört und gelesen. Ab dem 30. Juni wird diese nach und nach die uns bekannten Einzahlungsscheine ablösen. Da die Übergangsfrist ist noch nicht bekannt ist, gehen wir davon aus, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um sich an die neue Rechnungsart zu gewöhnen.

Es wird drei verschiedene Ausprägungen der QR-Rechnung geben:

· Mit Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ESR, also den orangenen Einzahlungsschein.

· Ohne Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ES, also den roten Einzahlungsschein.

· Mit einer internationalen Referenz: Sie kann für Zahlungen in Euro verwendet werden.

Alle drei Varianten besitzen die folgenden Ausstattungsmerkmale:

· mit oder ohne Mitteilungsmöglichkeit

· mit oder ohne Rechnungsinformationen

· Betrag und Zahlerinformationen können – falls nicht vorgedruckt – handschriftlich ergänzt werden

· Bezahlung in CHF und EUR über alle bestehenden Kanäle

Welche konkreten Änderungen erwarten Sie als Privatperson?

Im QR-Code sind alle zahlungsrelevanten Informationen hinterlegt und auch auf dem Zahlteil neben dem QR-Code voll ausgeschrieben. So können Sie die Rechnung auch ohne technische Hilfsmittel wie eh und je via E-Banking, per Zahlungsauftrag oder am Postschalter bezahlen. Von letzter Möglichkeit raten wir aufgrund der hohen Gebühren für den Zahlungsempfänger allerdings ab.

Am einfachsten bezahlen Sie die Rechnung via Smartphone mit der Mobile Banking App oder mittels E-Banking Ihrer Bank. Das Mobile Banking App wird bestimmt bis spätestens am 30. Juni QR-Rechnung-fähig sein. Auch können Sie davon ausgehen, dass Sie künftig Ihr Smartphone im regulären E-Banking für das Lesen von QR-Codes verwenden können.

Daneben gibt es verschiedene optische Lesegeräte für ein schnelles Erfassen der QR-Rechnung im E-Banking. Für die private Anwendung bis zirka 30 Zahlungen pro Monat ist der PayEye – Swiss QR Code Reader vom Schweizer Unternehmen Crealogix eine ideale Lösung. Günstig ist das Gerät allerdings nicht: Die Anschaffungskosten schlagen mit 248 Franken zu Buche.


Zusammenfassung

Für Sie als Privatperson ändert sich bei der Umstellung auf die QR-Rechnung wenig. Es steht Ihnen noch immer frei, die Referenzzeile im E-Banking einzutippen oder den Zahlteil mittels Zahlungsauftrag Ihrer Bank zu senden. Wenn Sie wirklich Zeit und Geld sparen wollen, helfen Ihnen Ihr Smartphone und das Mobile Banking App, die QR-Rechnung im Handumdrehen zu bezahlen.


PS: Sind Sie Kassier*in eines Vereins und möchten die Mitgliederbeiträge mittels QR-Rechnung einfordern? Dann treten Sie am besten mit Ihrer Bank und dem Anbieter Ihrer Buchhaltungssoftware in Kontakt. Die QR-Rechnungsbögen mit den erforderlichen Spezifikationen für den Ausdruck der QR-Rechnung bestellen Sie am besten noch heute online auf briefpapierprofi.ch oder officeline24.ch.

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