Umstellung auf QR-Rechnung

Countdown: 3 Monate bis QR-Rechnung

Die Spatzen pfeifen es von allen Dächern: Am 30. Juni 2020 wird die QR-Rechnung Wirklichkeit und hält Einzug in der Schweiz. Ein weiterer und bedeutender Schritt zur Harmonisierung des Zahlungsverkehrs nach ISO-20022-Standard.

Warum wurde die QR-Rechnung ins Leben gerufen? Sie ist komfortabler, schneller, digitaler, prozesstauglicher und hat erweiterte Ausstattungsmerkmale als die bisherigen sieben (!) verschiedenen Einzahlungsscheine. Alle Zahlungsinformationen sind im QR-Code enthalten und lassen sich einfach und bequem digital einlesen.

Neben zahlreichen Gestaltungsvorgaben auf dem Bezahlteil, sind bei der physisch ausgestellten Rechnung verschiedene Normen betreffend Papier und dessen Beschaffenheit einzuhalten:

- Erlaubt ist nur naturweisses oder weisses Papier.

- Recycling-, FSC- und TCF-Papiersorten sind erlaubt.

- Beschichtetes oder reflektierendes Papier ist nicht zugelassen.

- Das Gewicht muss mindestens 80 bis maximal 100 g/m2 betragen.

- Die Perforation beim Ausdruck QR-Rechnung ist Pflicht.

Wie bei vielen anderen Neuerungen in der Schweiz gibt es auch bei den QR-Rechnungen eine Übergangsphase. Der parallele Einsatz von roten und orangen Einzahlungsscheinen ist für eine gewisse Zeit auch nach dem 30. Juni 2020 möglich. Ab wann genau nur noch die QR-Rechnung verwendet werden darf, ist derzeit noch offen.

Aber warum das Unvermeidliche hinauszögern? Nehmen Sie sich der Umstellung an. Wir unterstützen Sie gerne dabei mit den nötigen Papierausführungen.

Auf unseren Onlineportalen briefpapierprofi.ch und officeline24.ch können Sie ab sofort die QR-Rechnungsbögen mit allen notwendigen Spezifikationen bestellen.

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